ÖSTERREICHISCHER DROGISTENVERBAND
A-1010 Wien, Krugerstraße 3
Telefon +43/(0)1/512 62 29, Fax +43/(0)1/512 68 08-75

Der Beruf Drogist / Drogistin

 


 

Die wichtigsten Waren, die in Drogerien angeboten werden, sind Produkte für Gesundheit und Schönheit. Dazu gehören Heilkräuter, Diät- und Reformwaren, freiverkäufliche pflanzliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Parfumeriewaren.
Auch Chemikalien, Filme, Fotoausarbeitung und Produkte für Haushalt und Garten gehören zum umfangreichen Sortiment.


Um ihre Kunden gut beraten zu können, benötigen Drogisten umfangreiches Fachwissen über die verschiedenen Waren. Dieses Spezialwissen müssen sie durch die Drogistenprüfung nachweisen, die sie zu erstklassigen Fachkräften macht.
Die individuelle Kundenberatung ist sehr wichtig. Die Drogistinnen und Drogisten geben Auskunft über Eigenschaften, Wirkungen und Verwendungsmöglichkeiten der angebotenen Waren.

Im Lager ist der Warenbestand zu verwalten und zu ordnen, da eine sachgerechte Lagerung unerläßlich ist, um Wertverluste und Gefahren, die besonders von den Chemikalien und Giften ausgehen können, zu vermeiden.

Die kaufmännischen Arbeiten der Drogisten entsprechen denen der Kaufleute im Einzelhandel.

Arbeitsmöglichkeiten für Drogisten bieten sich neben der klassischen Drogerie im Großhandel, in Apotheken, sowie in der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Die dreijährige duale Ausbildung erfolgt sowohl im Betrieb als auch durch den Unterricht in den Berufsschulen.
Ausbildungsvoraussetzungen ist eine neunjährige - mit gutem Erfolg absolvierte - Schulbildung.


 

Drogist ist ein verantwortungsvoller Beruf, da in Drogerien auch freiverkäufliche pflanzliche Arzneimittel und gefährliche Substanzen verkauft werden. Daher müssen Drogisten, die eine Drogerie selbstständig betreiben wollen zusätzlich zur Lehrabschlussprüfung eine Befähigungsprüfung ablegen (vergleichbar der Meisterprüfung bei Handwerkern).
Dabei sind unter anderem entsprechende Kennnisse in Botanik, Chemie, Gesundheits- und Ernährungslehre, Drogenkunde, Arzneimittelkunde, Chemikalienkunde und Nomenklatur nachzuweisen.



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